Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz Mag. Dr. Carina Brey  (1010 Wien)
Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person haben beraten lassen. Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht, etwa durch Vorlage einer Bestätigung, glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern. Im Vordergrund der Einzelberatung steht eine allgemeine Sensibilisierung und Information über die mit Ihrer Scheidung verbundenen Folgen für Ihre minderjährigen Kinder. Ihnen, als Elternteil, werden die speziellen Bedürfnisse Ihrer Kinder in der Trennungssituationen aufgezeigt und Sie werden darin unterstützt, ihre Elternschaft auch nach der Trennung kompetent und einfühlsam zu gestalten und zu verantworten. Im Rahmen der  Elternberatung wird weiters inhaltlich darauf eingegangen, wie in Ihrem speziellen Fall Ihre Kinder die Scheidung erleben und wie sie, altersabhängig darauf reagieren könnten und wie Sie als Elternteil Ihren Kindern diese Trennungssituation erleichtern können. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen als Elternteil zu erarbeiten, was Ihre Kinder in einer solchen schwierigen, neuen Situation am meisten brauchen, und Sie zugleich darin zu unterstützen, ihre Kinder gut zu begleiten. Ich bin in der vom Bundesministerium für Familien und Jugend geführten Liste eingetragen und somit berechtigt die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG durchzuführen und Ihnen auch nach Absolvierung der Beratung eine dementsprechende Bestätigung zur Vorlage beim Gericht ausfolgen zu können. Die Elternberatung beinhaltet 2 Einheiten à 45 Minuten.                                                                                   Das Honorar für eine Einzel-Beratungseinheit beträgt 80.- €                                                                                    (umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UstG)        Sie können frei wählen, ob Sie die 2 Einheiten lieber unmittelbar hintereinander als geblockte Beratung absolvieren möchten, oder lieber an 2 verschiedenen Tagen in die Beratung kommen. Ich freue mich sehr, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen! Mag. Dr. Carina Brey Schwedenplatz 2/76  1010 Wien Tel.: 0676 727 86 67 www.psyche.co.at      e-mail: psychotherapiepraxis@gmx.at